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Bei Malerarbeiten an privat genutzten Räumen oder Gebäuden können sie 20 % der Lohnkosten, einschließlich der enthaltenen Mehrwertsteuer von ihrer Steuerschuld abziehen.
Hierzu sollten sie bei ihrer Steuererklärung die Rechnung und den Überweisungsbeleg der Bank einreichen. Der jährliche Höchstbetrag beträgt 6000,00 Euro. Somit sind jährlich maximal 1200,00 Euro Steuerersparnis möglich.
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