bei Renovierung Ihrer privat genutzten Räume:

Rechnungsbetrag über Keditinstitut bezahlen.

Zahlungsbeleg und Rechnung bei Ihrer Steuererklärung abgeben.

20 % des Rechnungsbetrages werden von Ihrer Steuerschuld abgezogen.

Bis zu einem Rechnungsbetrag von 6000,00 Euro können Sie maximal 1200,00 Euro Steuerersparnis erhalten.

 

Anerkannt werden vom Finanzamt nur die Lohnkosten.

 

Voraussetzungen zur Steuerersparnis